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Die Antwort auf meine Stellungnahme? Nichts als Blabla – ein Versuch, die eigene Ahnungslosigkeit schönzureden.

Kleinanzeigen.de Enttäuschungen: Echte Erfahrungen und ehrliche Analysen
Veröffentlicht in Kündigung und Pipers Dummheit? · Donnerstag 03 Apr 2025 · Lesezeit 4:15
Hallo  Herr  Piper,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung – auch  wenn diese erneut mehr Fragen aufwirft, als sie klärt. Ihre Aussagen wirken  widersprüchlich, unbelegt und in Teilen realitätsfern.
Sie beschreiben ausführlich das  Sichtbarkeitspaket – ein Paket, das ich nachweislich gebucht und genutzt habe.  Warum Sie mir dessen Inhalt erklären oder gar Rückerstattung unter Bedingungen  in Aussicht stellen, die offensichtlich nicht zutreffen, bleibt unverständlich.  Ihre Aussagen erwecken den Eindruck, als hätten Sie meine ursprüngliche  Nachricht entweder nicht vollständig gelesen oder nicht  verstanden.
Weitaus schwerwiegender ist jedoch, dass  Sie mir in Ihrer Kündigung ein „Sicherheitspaket“ kündigen – ein Produkt, das  ich nicht gebucht habe, nicht kenne und dessen Existenz Sie bis heute nicht  belegen konnten. In Ihrer Antwort ignorieren Sie diesen Widerspruch vollständig.  Sollte es sich um einen Fehler handeln, wäre eine umgehende Korrektur zwingend  gewesen.
Dass Sie offenbar selbst nicht wissen,  welche Produkte Ihr Unternehmen anbietet, ist alarmierend. Wenn einem Kunden ein  nicht existierendes Paket gekündigt wird, offenbart das gravierende Mängel in  Kompetenz und interner Abstimmung – und wirft die Frage auf, ob Sie überhaupt  befugt sind, eigenständig Kündigungen auszusprechen. Der Imageschaden, den Sie  mit solchen Vorgängen Ihrem eigenen Unternehmen zufügen, ist  erheblich.
Gleichzeitig unterstellen Sie mir, ich  hätte gegen Ihre Grundsätze und sogenannte „vertragliche Nebenpflichten“  verstoßen – und keine Einsicht gezeigt. Diese Behauptung ist schwerwiegend, doch  bis heute unbelegt. Was genau werfen Sie mir vor? Wann soll dies geschehen sein?  Und vor allem: Warum liegt mir bis heute keine einzige schriftliche Nachricht  über einen angeblichen Verstoß vor?
Sie sprechen von „mehreren angestoßenen  Klärungsversuchen“, ohne einen einzigen konkret zu benennen. Ich fordere Sie  hiermit mit Nachdruck auf, sämtliche dieser angeblichen Kontaktversuche  lückenlos und schriftlich vorzulegen – mit Datum, Inhalt und Versandnachweis.  Können Sie das nicht, entzieht sich Ihre gesamte Argumentation jeder rechtlichen  Grundlage.
Besonders widersprüchlich erscheint Ihre  Entscheidung, nur die kostenpflichtige Nutzung zu kündigen. Offenbar gibt es  keinen Grund, mir das gesamte Konto zu entziehen – sondern lediglich die  kostenpflichtigen Funktionen. Was unterscheidet die kostenpflichtige Nutzung  inhaltlich von der kostenlosen, und worin genau soll ein relevanter Verstoß  bestehen? Ihre Erklärung bleibt auch hier aus. Man könnte fast vermuten, dass  die kostenfreie Nutzung nur deshalb erhalten bleibt, weil sie ohnehin ohne  bezahlte Zusatzfunktionen kaum Nutzen bietet – und somit für Sie bedeutungslos  ist.
Zu Ihrer Aussage, ich hätte keine Einsicht  gezeigt, stelle ich die einfache, aber zentrale Gegenfrage: Was genau hätte ich  einsehen sollen, wenn mir nie ein konkreter Vorwurf schriftlich mitgeteilt  wurde? Ihre Wortwahl erinnert eher an ein moralisches Urteil als an sachliche  Kommunikation. In welcher Rolle treten Sie hier eigentlich auf – als  Kundenservicemitarbeiter oder als moralische Instanz, die über Einsicht und Reue  urteilt?
Ich fordere Sie daher mit aller  Deutlichkeit auf:
  1. Benennen Sie die konkreten Verstöße – mit  Datum, Inhalt und Verweis auf den exakten Passus Ihrer Nutzungsbedingungen oder  Grundsätze!
  2. Legen Sie sämtliche angeblichen  Kontaktversuche oder Abmahnungen in schriftlicher Form vor – mit Datum, Inhalt  und dokumentiertem Zustellweg!
  3. Nennen Sie den Verstoß gegen sogenannte  „vertragliche Nebenpflichten“ – und legen Sie dar, wann und wo ich diese  Bedingungen akzeptiert oder zur Kenntnis genommen haben soll.
  4. Erklären Sie lückenlos, was das von Ihnen  erwähnte „Sicherheitspaket“ sein soll – oder räumen Sie diesen Fehler  schriftlich ein.
  5. Legen Sie dar, ob Ihre Kündigung rechtlich  Bestand haben kann, wenn sie sich auf nicht gebuchte oder nicht existente  Leistungen stützt.
  6. Legen Sie offen, ob Sie tatsächlich befugt  sind, solche Kündigungen auszusprechen.
Ich erwarte Ihre vollständige und  schriftliche Antwort bis spätestens  08.04.2025. Da Sie offenbar großen  Wert auf Ihre Rolle als Kundenservice-Mitarbeiter legen, dürfte es Ihnen nicht  schwerfallen, diese Forderungen mit Substanz zu beantworten – sofern Ihre  bisherigen Aussagen nicht haltlos waren.
Ich würde mich tatsächlich freuen, wenn  Sie dieses Schreiben vollständig lesen, verstehen und entsprechend der  Aufforderung zu allen Punkten nachvollziehbar und schriftlich Stellung nehmen.  Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, stellt sich zwangsläufig die Frage,  welches Verständnis von Professionalität und Kundenkommunikation in Ihrem Hause  herrscht. Dies möchte ich Ihnen zunächst nicht unterstellen – also, Herr Piper:  geben Sie sich bitte Mühe.
Sollte Ihre Antwort erneut pauschal,  ausweichend oder unbelegt sein oder die Frist ergebnislos verstreichen, werde  ich den gesamten Vorgang juristisch prüfen lassen und darüber hinaus öffentlich  machen.
Ein Unternehmen, das auf derart dünner  Grundlage zahlende Kunden kündigt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen,  sondern auch einen erheblichen Vertrauensverlust.
Mit freundlichen Grüßen
Welz


Bis zum 8. April 2025 blieb jede Antwort aus – doch am 16. April 2025 kam dann plötzlich eine „interessante“ E-Mail.
Nach Tagen des Schweigens folgt also doch eine Reaktion. Warum erst jetzt – und was genau darin steht? Das wirft neue Fragen auf.



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