Die Antwort auf meine Stellungnahme? Nichts als Blabla – ein Versuch, die eigene Ahnungslosigkeit schönzureden.
Veröffentlicht in Kündigung und Pipers Dummheit? · Donnerstag 03 Apr 2025 · 4:15
Hallo Herr Piper,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung – auch wenn diese erneut mehr Fragen aufwirft, als sie klärt. Ihre Aussagen wirken widersprüchlich, unbelegt und in Teilen realitätsfern.
Sie beschreiben ausführlich das Sichtbarkeitspaket – ein Paket, das ich nachweislich gebucht und genutzt habe. Warum Sie mir dessen Inhalt erklären oder gar Rückerstattung unter Bedingungen in Aussicht stellen, die offensichtlich nicht zutreffen, bleibt unverständlich. Ihre Aussagen erwecken den Eindruck, als hätten Sie meine ursprüngliche Nachricht entweder nicht vollständig gelesen oder nicht verstanden.
Weitaus schwerwiegender ist jedoch, dass Sie mir in Ihrer Kündigung ein „Sicherheitspaket“ kündigen – ein Produkt, das ich nicht gebucht habe, nicht kenne und dessen Existenz Sie bis heute nicht belegen konnten. In Ihrer Antwort ignorieren Sie diesen Widerspruch vollständig. Sollte es sich um einen Fehler handeln, wäre eine umgehende Korrektur zwingend gewesen.
Dass Sie offenbar selbst nicht wissen, welche Produkte Ihr Unternehmen anbietet, ist alarmierend. Wenn einem Kunden ein nicht existierendes Paket gekündigt wird, offenbart das gravierende Mängel in Kompetenz und interner Abstimmung – und wirft die Frage auf, ob Sie überhaupt befugt sind, eigenständig Kündigungen auszusprechen. Der Imageschaden, den Sie mit solchen Vorgängen Ihrem eigenen Unternehmen zufügen, ist erheblich.
Gleichzeitig unterstellen Sie mir, ich hätte gegen Ihre Grundsätze und sogenannte „vertragliche Nebenpflichten“ verstoßen – und keine Einsicht gezeigt. Diese Behauptung ist schwerwiegend, doch bis heute unbelegt. Was genau werfen Sie mir vor? Wann soll dies geschehen sein? Und vor allem: Warum liegt mir bis heute keine einzige schriftliche Nachricht über einen angeblichen Verstoß vor?
Sie sprechen von „mehreren angestoßenen Klärungsversuchen“, ohne einen einzigen konkret zu benennen. Ich fordere Sie hiermit mit Nachdruck auf, sämtliche dieser angeblichen Kontaktversuche lückenlos und schriftlich vorzulegen – mit Datum, Inhalt und Versandnachweis. Können Sie das nicht, entzieht sich Ihre gesamte Argumentation jeder rechtlichen Grundlage.
Besonders widersprüchlich erscheint Ihre Entscheidung, nur die kostenpflichtige Nutzung zu kündigen. Offenbar gibt es keinen Grund, mir das gesamte Konto zu entziehen – sondern lediglich die kostenpflichtigen Funktionen. Was unterscheidet die kostenpflichtige Nutzung inhaltlich von der kostenlosen, und worin genau soll ein relevanter Verstoß bestehen? Ihre Erklärung bleibt auch hier aus. Man könnte fast vermuten, dass die kostenfreie Nutzung nur deshalb erhalten bleibt, weil sie ohnehin ohne bezahlte Zusatzfunktionen kaum Nutzen bietet – und somit für Sie bedeutungslos ist.
Zu Ihrer Aussage, ich hätte keine Einsicht gezeigt, stelle ich die einfache, aber zentrale Gegenfrage: Was genau hätte ich einsehen sollen, wenn mir nie ein konkreter Vorwurf schriftlich mitgeteilt wurde? Ihre Wortwahl erinnert eher an ein moralisches Urteil als an sachliche Kommunikation. In welcher Rolle treten Sie hier eigentlich auf – als Kundenservicemitarbeiter oder als moralische Instanz, die über Einsicht und Reue urteilt?
Ich fordere Sie daher mit aller Deutlichkeit auf:
- Benennen Sie die konkreten Verstöße – mit Datum, Inhalt und Verweis auf den exakten Passus Ihrer Nutzungsbedingungen oder Grundsätze!
- Legen Sie sämtliche angeblichen Kontaktversuche oder Abmahnungen in schriftlicher Form vor – mit Datum, Inhalt und dokumentiertem Zustellweg!
- Nennen Sie den Verstoß gegen sogenannte „vertragliche Nebenpflichten“ – und legen Sie dar, wann und wo ich diese Bedingungen akzeptiert oder zur Kenntnis genommen haben soll.
- Erklären Sie lückenlos, was das von Ihnen erwähnte „Sicherheitspaket“ sein soll – oder räumen Sie diesen Fehler schriftlich ein.
- Legen Sie dar, ob Ihre Kündigung rechtlich Bestand haben kann, wenn sie sich auf nicht gebuchte oder nicht existente Leistungen stützt.
- Legen Sie offen, ob Sie tatsächlich befugt sind, solche Kündigungen auszusprechen.
Ich erwarte Ihre vollständige und schriftliche Antwort bis spätestens 08.04.2025. Da Sie offenbar großen Wert auf Ihre Rolle als Kundenservice-Mitarbeiter legen, dürfte es Ihnen nicht schwerfallen, diese Forderungen mit Substanz zu beantworten – sofern Ihre bisherigen Aussagen nicht haltlos waren.
Ich würde mich tatsächlich freuen, wenn Sie dieses Schreiben vollständig lesen, verstehen und entsprechend der Aufforderung zu allen Punkten nachvollziehbar und schriftlich Stellung nehmen. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, stellt sich zwangsläufig die Frage, welches Verständnis von Professionalität und Kundenkommunikation in Ihrem Hause herrscht. Dies möchte ich Ihnen zunächst nicht unterstellen – also, Herr Piper: geben Sie sich bitte Mühe.
Sollte Ihre Antwort erneut pauschal, ausweichend oder unbelegt sein oder die Frist ergebnislos verstreichen, werde ich den gesamten Vorgang juristisch prüfen lassen und darüber hinaus öffentlich machen.
Ein Unternehmen, das auf derart dünner Grundlage zahlende Kunden kündigt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch einen erheblichen Vertrauensverlust.
Mit freundlichen Grüßen
Welz
Bis zum 8. April 2025 blieb jede Antwort aus – doch am 16. April 2025 kam dann plötzlich eine „interessante“ E-Mail.
Nach Tagen des Schweigens folgt also doch eine Reaktion. Warum erst jetzt – und was genau darin steht? Das wirft neue Fragen auf.
Nach Tagen des Schweigens folgt also doch eine Reaktion. Warum erst jetzt – und was genau darin steht? Das wirft neue Fragen auf.